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Wahlen

 

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Bundestagswahl

 

Die Bundestagswahl findet am 26.09.2021 statt.

alle Informationen hierzu finden Sie hier.

Zu den Wahlergebnissen (sobald verfügbar). 

 


 

Hinweise zur Bundestagswahl am 26. September 2021

 

Wählen im Wahllokal unter Pandemiebedingungen

Wie bereits bei der Landtagswahl und der Bürgermeisterwahl wird auch die Bundestagswahl unter Pandemiebedingungen stattfinden müssen. Wenn Sie Ihre Stimme am Wahltag im Wahllokal abgeben möchten, bitten wir Sie um Beachtung des nachstehenden Hygienekonzepts:

  • Der Zutritt zum Wahllokal ist nur mit medizinischer Maske, z.B. OP-Maske oder FFP-2 (oder vergleichbar) Maske gestattet. Diese Verpflichtung besteht nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und für Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Eine weitere Ausnahme der Verpflichtung besteht für die Dauer einer vom Wahlvorstand angeordneten Abnahme der Maske zur Identitätsfeststellung.

  • Bitte kommen Sie nur ins Wahllokal, wenn Sie sich gesund fühlen. Personen, die Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen, ist der Zutritt zum Wahlgebäude untersagt. Für diese kurzfristig erkrankten oder abgesonderten Personen besteht dann bis 15 Uhr am Wahltag die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Sie erreichen uns unter folgender Telefonnummer: 07042/8242-100.

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zu anderen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, ist zu beachten.

  • Der Zutritt zu den Urnen-Wahllokalen findet im Einbahnstraßensystem statt. Die jeweiligen Zugänge und Ausgänge sind ausgeschildert.

  • Im Wahllokal selbst darf sich nur eine bestimmte Zahl an Wählerinnen und Wähler aufhalten. Im Wahlraum maximal so viele Personen, wie auch Wahlkabinen vorhanden sind.

  • Stellen Sie sich auf mögliche Wartezeiten ein aufgrund u.a. der begrenzt zulässigen Personenanzahl im Wahlraum und Desinfektionsmaßnahmen.

  • Bitte bringen Sie Ihren eigenen Stift mit, am besten einen Kugelschreiber.

  • Einhaltung der Hände-Hygiene: Vor Betreten des Wahllokales und des Wahlraumes ist das Desinfizieren der Hände Pflicht. Hierzu sind an allen Zugängen Hand-Desinfektionsspender aufgestellt.

  • Vermeiden Sie Berührungen wie Händeschütteln oder Umarmungen.

  • Die Wahlhelfer werden für eine regelmäßige und ausreichende Lüftung der Räume sowie Reinigung der oft berührten Kontaktflächen sorgen.

  • Personen, die sich aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahllokal aufhalten (Wahlbeobachter), müssen ihre Daten zur Kontaktnachverfolgung angeben.

 

Für einen reibungslosen Ablauf bringen Sie am Wahltag bitte folgendes mit:

  • Wahlbenachrichtigung

Sollte Ihnen diese nicht mehr vorliegen, ist es auch möglich, ohne Wahlbenachrichtigung im Wahllokal, wählen zu gehen. Hierfür benötigen Sie zwingend Ihr Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).

  • Eigene medizinische Maske

  • Einen eigenen Stift zum Ausfüllen des Stimmzettels.

 

Weitere Hinweise zur Briefwahl

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 24. September 2021, 18:00 Uhr, im Rathaus Illingen, Ortszentrum 8, 75428 Illingen unter telefonischer Anmeldung 07042/8242-140, beantragt werden.

 

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, ihn also nicht erreicht hat, so kann ihm bis Samstag, 25. September 2021, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Für diese Fälle ist eine Rufbereitschaft unter 07042/8242-140 eingerichtet.

 

In Fällen von nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen noch bis Sonntag, 26. September 2021, 15:00 Uhr, unter der Telefonnummer 07042/8242-100 beantragt werden. Die Beantra­gung der Briefwahl kann auch durch eine ­Be­voll­mäch­tigte bezie­hungs­weise einen Bevoll­mäch­tig­ten erfolgen. Die oder der Be­voll­mäch­tigte muss eine schrift­li­che Vollmacht vorweisen.

 
Rückgabe der Wahlbriefe

Für die Wahlergebnisermittlung können nur Wahlbriefe berücksichtigt werden, die am Wahltag, 26. September 2021, 18.00 Uhr im Rathaus Illingen, Ortszentrum 8 vorliegen. Besser ist es natürlich, die Wahlbriefe bereits frühzeitig abzusenden oder einzuwerfen. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag in den jeweiligen Wahllokalen nicht möglich ist.

 

Hinweise zur Bundestagswahl 2021 als PDF

 


 

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

 

Hinweis zur Bereitstellung von Stimmzettelschablonen des Badischen Blinden- und Sehbehindertenverband für die Bundestagswahl 2021

 

Zur Wahl der Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestags am 26. September 2021 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

 

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

 

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

 


 

Weitere Dokumente:

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 finden Sie hier.

 

Die Wahlbekanntmachung für die am 26. September 2021 stattfindende Wahl zum 20. Deutschen Bundestag finden Sie hier.

 

 

 

 

 


 

Bürgermeisterwahl

 

Zum amtlichen Wahlergebnis der Wahl vom 04.07.2021.

 

Hinweise zur Bürgermeister-Neuwahl am 25.07.2021:

Wählen im Wahllokal / Wählen per Briefwahl

 


Verkündung des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses der Bürgermeister-Neuwahl am 25. Juli 2021

Am Wahlsonntag wird voraussichtlich ab 19:15 Uhr das vorläufige amtliche Wahlergebnis in der Stromberghalle, Schulstraße 9, verkündet. Ergänzend wird das Ergebnis im Anschluss daran auch auf der Homepage der Gemeinde Illingen veröffentlicht.

 

Die Stromberghalle ist ab 18:45 Uhr für den Einlass geöffnet.

 

Bitte beachten Sie, dass nur eine begrenzte Anzahl an Sitzplätzen zur Verfügung steht. Des Weiteren muss jeder Besucher vor Ort eine Selbstauskunft ausfüllen. Alternativ ist die Nutzung der Luca-App möglich. Diese Angaben dienen nur der Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheits- und Ordnungsbehörden im Rahmen der Corona-Pandemie. Ein Einlass ohne Abgabe der Selbstauskunft ist nicht möglich.

 

Wir bitten um die Einhaltung der Maskenpflicht sowie der Abstands- und Hygieneregeln.


Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Am Montag, 26. Juli 2021, findet um 19:30 Uhr, die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses, im Rathaus Illingen, Sitzungssaal EG, Ortszentrum 8, statt.

 

Gegenstand der Sitzung:

 

  1. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

 

Zur Sitzung hat jedermann zutritt.

 

Wir bitten um die Einhaltung der Maskenpflicht sowie der Abstands- und Hygieneregeln.

 


 

Sie können auf Wunsch die Wahl mit Wahlschein (Briefwahl) hier online beanragen oder alternativ schriftlich, persönlich mündlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail an wahlamtillingen-online.de unter Angabe von: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) den Antrag stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muß durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, daß er dazu berechtigt ist.


Bitte geben Sie ebenfalls mit an , wohin die Briefwahlunterlagen gesendet werden sollen, wenn diese nicht an Ihren Hauptwohnsitz gehen sollen.

Beachten Sie dabei, dass bei Angaben von Auslandsadressen die Zustellungszeiten der Postunternehmen sehr lange sein können
und ggf. die Unterlagen Sie eventuell nicht rechtzeitig dort erreichen. Gleiches gilt für den Versand: es ist nicht gewährleistet, dass die von Ihnen ausgefüllten Unterlagen aus dem Ausland per Post versandt fristgemäß wieder beim Wahlamt eingehen.

Die rechtlichen Ausführungen zum Wahlscheinantrag und den Briefwahlunterlagen finden Sie in den §§ 10 ff. der Kommunalwahlordnung Baden-Württemberg.

 
Weitere Dokumente:

 

Die Stellenausschreibung finden Sie hier:

Stellenausschreibung des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Wahl finden Sie hier:

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters

 

Die öffentliche Bkeanntmachung zum Wählerverzeichnis und Wahlscheinen finden Sie hier:

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 04. Juli 2021 und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 25. Juli 2021

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Kandidatenvorstellung finden Sie nachfolgend:

Bekanntmachung Kandidatenvorstellungen

 

Öffentliche Bekanntmachung der Zulassung der Bewerber:

Öffentliche Bekanntmachung Zulassung Bewerber BM-Wahl 2021

 

Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl:

Öffentliche Bekanntmachung Durchführung BM-Wahl 2021

 

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl:

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses BM-Wahl 2021

 

Öffentliche Bekanntmachung der Zulassung der Bewerber zur Neuwahl:

Öffentliche Bekanntmachung Zulassung Bewerber BM-Neuwahl 2021

 

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der BM-Neuwahl:

Öffentliche Bekanntmachung Durchführung BM-Neuwahl 2021