Gemeinde Illingen
Der perfekte Ort, Geschichte zu erleben,
die Gegenwart zu genießen und die
Zukunft zu gestalten.
Was können wir für Sie tun?

Das Rathaus ist von Montag bis Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr für den regulären Publikumsverkehr geöffnet.
Für Terminanfragen beim Bürgerbüro wenden Sie sich bitte an oder telefonisch an 07042/8242-0. Generell wird zur Sicherstellung der Verfügbarkeit der jeweiligen Mitarbeiter eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.
ab dem 2. Januar 2025 gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Zusätzlich
Montag: 14:00 - 15:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstag: 14:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Unter Aktuelles->Netze BW Netzmonitor finden Sie den NETZMonitor der Netze-BW, der Ihnen aktuelle Informationen zum Energieverbrauch, zur Energieeinspeisung sowie zu möglichen Störungen der Kommune zur Verfügung stellt.

Mit diesem Newsletter informieren die vier Regierungspräsidien gemeinsam über aktuelle Themen des Hochwasserrisikomanagements. Interessierte können bei ihrem zuständigen Regierungspräsidium (siehe Kontaktadressen) die Zusendung des Newsletters anfordern bzw. stornieren.
Alle Informationen finden Sie in diesem PDF-Dokument.

Seit Juli 2024 können sich die Illinger Bürgerinnen und Bürger einmal im Monat kostenlos im Illinger Rathauseck zu allen Themen der energetischen Sanierung beraten lassen. Die Beratungen werden jeden 1. Dienstag im Monat von 14:30 bis 16:30 Uhr im Rathauseck von kompetenten und unabhängigen Energieberatern der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH kostenlos durchgeführt.
Die nächsten Beratungstermine finden am 02. Dezember 2025 statt (nur mit Terminbuchung).
Die Energieberatung dauert rund 45 Minuten und hilft Ihnen einen ersten Eindruck zu erhalten, welche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Kosteneinsparung, der energetischen Sanierung sowie der Nutzung von Erneuerbaren Energien bei Ihrem Gebäude möglich und sinnhaft sind. Typische Beratungsinhalte sind bei Hausbesitzern oft die Möglichkeiten eines Heizungstauschs, die Gebäudedämmung oder auch die Beratung zu Fördermitteln. Selbstverständlich sind auch Mieter/innen herzlich in der Energieberatung willkommen und können Beratung zu Energieeinsparmöglichkeiten im Alltag, eine Erläuterung zur Plausibilität von Energiekosten-Abrechnungen oder auch bspw. Informationen zur Balkon-Photovoltaik erhalten.
Für die Beratung ist es hilfreich aber nicht notwendig, die Strom- und Heizkostenabrechnung oder auch Baupläne zum Termin mitzubringen, damit einzelfallbezogen beraten werden kann.
Sollte kein Beratungstermin im Illinger Rathauseck für Sie passend sein, können Sie selbstverständlich auch einen Beratungstermin in der keep gGmbH oder jedem anderen Beratungsstandort buchen. Die Buchung von Beratungsterminen ist dabei online über die Homepage der keep gGmbH: www.keep-energieagentur.de oder von Montag bis Donnerstag, 09:00 bis 12:00 Uhr telefonisch unter 07231 308 6868 möglich.
Da mit der Bereitstellung von frischem Brennholz in der kommenden Einschlagsperiode nicht so schnell zu rechnen ist, möchten wir auf die noch vorhandenen Mengen auf der Holzverkaufsplattform hinweisen.
Hierbei handelt es sich um Lose aus dem Frühjahrseinschlag, die wegen der feuchten Witterung erst Anfang des Sommers gerückt werden konnten, aber da es sich überwiegend um Eiche handelt, noch qualitativ voll in Ordnung sind.
Mit der Bereitstellung von Frischholz ist vorbehaltlich der Witterung nicht vor Januar nächsten Jahres zu rechnen.
Verfahrensablauf im Brennholzverkauf
Der Verkauf findet über das enzkreisweite Online-Verkaufsportal statt, welches unter https://brennholz-gemeinde-illingen.deabrufbar ist.
Auf dieser Homepage finden Sie alle Informationen zu den aktuell angebotenen Polterlosen und deren Standorte. Über eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde werden Sie rechtzeitig über neue Brennholzverkäufe informiert.
Alle Verkaufsmodalitäten, eine Anleitung sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dem Portal finden.
Auf dem Verkaufsportal müssen Sie sich registrieren. Die Rechnung erhalten Sie dann per E-Mail. Erst nachdem die Rechnung beglichen wurde, dürfen Sie das Holz aufarbeiten.
Brennholz lang kann, im Gegensatz zu den Flächenlosen, ganzjährig aufgearbeitet werden. Es wird jedoch darum gebeten, die Arbeiten nicht in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden durchzuführen.
Bitte beachten Sie das der Rechnung beiliegende Merkblatt mit den für die Aufarbeitung geltenden Bestimmungen.
Preise:
Hartholz gemischt Preis brutto
(kann geringe Anteile Ndh/WLb enthalten) 85,00 €
Weichlaub-/Nadelholz (WLb/Ndh) Preis brutto
55,00 €
Die Aufarbeitungsfrist läuft bis 6 Monate nach Rechnungsdatum (in begründeten Ausnahmefällen kann eine Verlängerung beantragt werden).
Für Fragen rund um den Holzverkauf oder zu den Bestimmungen im Merkblatt, wenden Sie sich bitte an unseren Revierförster Herrn Esslinger unter Tel. 0172/7112158, bei Fragen bezüglich Rechnungsstellung und Bezahlung wenden Sie sich bitte an Frau Friedrich, erreichbar Montag – Donnerstag von 08.30 – 12.00 Uhr.

Am Samstag, den 08. November 2025, 15. November 2025 und 22. November 2025 finden im Gemeindewald Illingen und Staatswald auf der Gemarkung Schützingen und Illingen Drückjagden auf Veranlassung der Jagdpächter und der Forst BadenWürttemberg (AöR) statt. Aus Gründen der Waldbewirtschaftung wird daher aufgrund des § 38 Landeswaldgesetz für Baden-Württemberg der Gemeindewald Illingen/Schützingen und der Staatswald Illingen/Schützingen
am Samstag, den 8. November 2025 wie folgt gesperrt:
- Gemeindewald Schützingen und Staatswald Nördlich der L 1131 (zwischen Gündelbach und Zaisersweiher) von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
am Samstag, den 15. November 2025 wie folgt gesperrt:
- Gemeindewald Illingen westlich der K 4510 (zwischen Illingen und Schützingen) und Staatswald von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- und Staatswald westlich der K 4510 von 8:00 Uhr bis 16.00 Uhr
am Samstag, den 22. November 2025 wie folgt gesperrt:
- Staatswald
- Nördlich der K 4574 (zwischen Illingen und Ensingen)
- und östlich der K 4510
- von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Diese Sperrung ist der Forstbehörde angezeigt.
Die nach der Waldsperrungsverordnung vom 24. Mai 1978 vorgesehenen Sperrungen werden entsprechend ausgeschildert. Die Beschilderung wird von den Jagdausübungsberechtigten selbst angebracht.
Aufgrund dieser Sperrungsanordnungen ist ein allgemeines Betreten des Gemeindewaldes Illingen und Schützingen sowie des Staatswaldes in den betroffenen Bereichen nach § 38 Landeswaldgesetz, zu den oben genannten Zeiten nicht möglich.
Hinweise:
Neben den Sperrungen der Waldwege sind Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum nicht auszuschließen. Es ist mit Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf und neben dem Duretweg nicht geparkt werden darf. Die öffentlichen Parkflächen befinden sich am Kletterpark und am Eingang zu den Klosterseen bzw. gegenüber davon.

Die Gemeinde Illingen beabsichtigt mit der Teilmaßnahme „Gewässeraufweitung Schmie“ im Rahmen einer Gesamtkonzeption die Herstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes. Die „Schmie“ soll in der Ortslage, beginnend an der Erbbachmündung oberhalb der Brücke Vaihinger Straße/ Einmündung Wilhelmstraße bis zur Brücke an der B10 verbreitert und gleichzeitig renaturiert werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Abflusskapazität des Gewässers zu erhöhen und damit das Risiko von Überschwemmungen im gesamten Innerortsbereich von Illingen nachhaltig zu verringern.
Die komplette Information entnehmen Sie bitte den folgenden Dateien:
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir MUNIPOLIS nun auch in unserer Gemeinde eingeführt haben.
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Ihre Gemeindeverwaltung

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle war in der Vergangenheit, auf Grund landesrechtlicher Bestimmungen, im Außenbereich auch außerhalb zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen möglich.
Die abfallrechtlichen Grundlagen der Landesvorschrift (Abfallbeseitigungsgesetz von 1972) sind zwischenzeitlich überholt. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz hat in § 6 die europäische Abfallhierarchie übernommen, wonach die Abfallverwertung absoluten Vorrang vor einer Beseitigung hat – also auch vor dem Verbrennen. Durch die bundesgesetzliche Regelung sind abweichende landesrechtliche Vorschriften außer Kraft gesetzt. Somit ist es auch den Gemeinden nicht mehr möglich angemeldete Feuer zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle an der Anfallstelle zuzulassen. Im gesamten Enzkreis ist bei Abfällen dieser Art eine Verwertung z.B. über die Häckselplätze oder eine Eigenkompostierung möglich. Ausnahmen aufgrund beispielsweise ansteckendem Schädlingsbefall sind vorab mit dem Umweltamt des Landratsamtes Enzkreis zu klären. Festgestellte Verstöße können und werden mit Geldbußen geahndet werden.

Mitteilungsblatt der Gemeinde
Bei Fragen bezüglich Ihrem Abonnements für unser Mitteilungsblatt (Hinweis: dies ist zwar das offizielle Amtsblatt der Gemeinde, jedoch ist dies nicht die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Illingen), Geschenkabos oder einer private Kleinanzeige wenden Sie sich bitte direkt an den Verlag.
Verlag & Druckerei Schlecht e.K.
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Fax 07041/5249
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