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Gemeinde Illingen

Der perfekte Ort, Geschichte zu erleben, 
die Gegenwart zu genießen und die 
Zukunft zu gestalten.

 

Was können wir für Sie tun?

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Rathaus

Öffnungszeiten und Termine im Rathaus

Das Rathaus ist von Montag bis Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr für den regulären Publikumsverkehr geöffnet.  

 

Für Terminanfragen beim Bürgerbüro wenden Sie sich bitte an oder telefonisch an 07042/8242-0. Generell wird zur Sicherstellung der Verfügbarkeit der jeweiligen Mitarbeiter eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.

 


Neue Öffnungszeiten im Bürgerbüro

 

ab dem 2. Januar 2025 gelten folgende Öffnungszeiten:

 

Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

 

Zusätzlich

Montag: 14:00 - 15:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)

Dienstag: 14:00 - 16:30 Uhr

Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

 


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Sperrung der vorhandenen Grill- und Feuerstellen in den Wäldern des Enzkreises infolge möglicher Waldbrandgefahr.

 

Alle Informationen entnehmen Sie bitte der angehängten PDF-Datei.

 

 

Ab sofort: 

Grillstellen in den Wäldern des Enzkreises bei akuter Waldbrandgefahr gesperrt / Landratsamt Enzkreis.

 


 

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Schließung der Hallen in den Sommerferien vom 31. Juli 2025 bis 14. September 2025

Während den Sommerferien sind von Donnerstag, 31. Juli 2025 bis einschließlich Sonntag, 14. September 2025 die Stromberghalle, die Festhalle Schützingen, die Turnhalle in Schützingen und das Rathauseck für den gesamten Übungsbetrieb geschlossen. 

 

In den letzten 2 Ferienwochen kann auf Anfrage der Übungsbetrieb stattfinden.

 

Ausnahme: Die Stromberg-Sporthalle wird vom 28. Juli 2025 bis voraussichtlich 29. September 2025 auf Grund der Erneuerung der Lüftungsanlage für den kompletten Betrieb gesperrt.

 

Wir bitten um Beachtung!
 


 

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Hochwasser

Aktuelle Informationen zum Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg 

Mit diesem Newsletter informieren die vier Regierungspräsidien gemeinsam über aktuelle Themen des Hochwasserrisikomanagements. Interessierte können bei ihrem zuständigen Regierungspräsidium (siehe Kontaktadressen) die Zusendung des Newsletters anfordern bzw. stornieren. 

 

Alle Informationen finden Sie in diesem PDF-Dokument.

 


 

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Energieberatung im Rathaus Illingen

Seit Juli 2024 können sich die Illinger Bürgerinnen und Bürger einmal im Monat kostenlos im Illinger Rathauseck zu allen Themen der energetischen Sanierung beraten lassen. Die Beratungen werden jeden 1. Dienstag im Monat von 14:30 bis 16:30 Uhr im Rathauseck von kompetenten und unabhängigen Energieberatern der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH kostenlos durchgeführt.

 

Die nächsten Beratungstermine finden am 05.08.2025 statt (nur mit Terminbuchung).

 

Die Energieberatung dauert rund 45 Minuten und hilft Ihnen einen ersten Eindruck zu erhalten, welche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Kosteneinsparung, der energetischen Sanierung sowie der Nutzung von Erneuerbaren Energien bei Ihrem Gebäude möglich und sinnhaft sind. Typische Beratungsinhalte sind bei Hausbesitzern oft die Möglichkeiten eines Heizungstauschs, die Gebäudedämmung oder auch die Beratung zu Fördermitteln. Selbstverständlich sind auch Mieter/innen herzlich in der Energieberatung willkommen und können Beratung zu Energieeinsparmöglichkeiten im Alltag, eine Erläuterung zur Plausibilität von Energiekosten-Abrechnungen oder auch bspw. Informationen zur Balkon-Photovoltaik erhalten.

 

Für die Beratung ist es hilfreich aber nicht notwendig, die Strom- und Heizkostenabrechnung oder auch Baupläne zum Termin mitzubringen, damit einzelfallbezogen beraten werden kann.

 

Sollte kein Beratungstermin im Illinger Rathauseck für Sie passend sein, können Sie selbstverständlich auch einen Beratungstermin in der keep gGmbH oder jedem anderen Beratungsstandort buchen. Die Buchung von Beratungsterminen ist dabei online über die Homepage der keep gGmbH: www.keep-energieagentur.de oder von Montag bis Donnerstag, 09:00 bis 12:00 Uhr telefonisch unter 07231 308 6868 möglich.
 


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Information zur geplanten Hochwasserschutzmaßnahme

 

Die Gemeinde Illingen beabsichtigt mit der Teilmaßnahme „Gewässeraufweitung Schmie“ im Rahmen einer Gesamtkonzeption die Herstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes. Die „Schmie“ soll in der Ortslage, beginnend an der Erbbachmündung oberhalb der Brücke Vaihinger Straße/ Einmündung Wilhelmstraße bis zur Brücke an der B10 verbreitert und gleichzeitig renaturiert werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Abflusskapazität des Gewässers zu erhöhen und damit das Risiko von Überschwemmungen im gesamten Innerortsbereich von Illingen nachhaltig zu verringern.

 

Die komplette Information entnehmen Sie bitte den folgenden Dateien:


PDF Infoschreiben_Anwohner

PDF Lagepläne_Infoschreiben


MUNIPOLIS auch in Illingen!

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir MUNIPOLIS nun auch in unserer Gemeinde eingeführt haben.

 

Vorteile einer Registrierung bei MUNIPOLIS:

 

✔️ Sofortige Notfallwarnungen bei Stromausfällen, Sturmwarnungen, Verkehrsbehinderungen und mehr

✔️ Wichtige Mitteilungen der Gemeindeverwaltung, einschließlich Gebühren, digitale Bekanntmachungen und andere relevante Informationen

✔️ Exklusive Einladungen zu spannenden Kultur- und Sportveranstaltungen

✔️ Teilnahme an spannenden Online-Umfragen

 

Melden Sie sich  an und wählen Sie die Informationen aus, die Sie interessieren. Geben Sie einfach Ihre Telefonnummer und Adresse an, damit Sie bei unerwarteten Ereignissen schnell und gezielt benachrichtigt werden können. Ihre Daten sind sicher und werden gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) behandelt.

 

Gestalten Sie mit MUNIPOLIS den digitalen Wandel in Illingen aktiv mit! ️

 

Ihre Gemeindeverwaltung 


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Verbrennen pflanzlicher Abfälle - Wichtige gesetzliche Änderung 

 

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle war in der Vergangenheit, auf Grund landesrechtlicher Bestimmungen, im Außenbereich auch außerhalb zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen möglich. 


Die abfallrechtlichen Grundlagen der Landesvorschrift (Abfallbeseitigungsgesetz von 1972) sind zwischenzeitlich überholt. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz hat in § 6 die europäische Abfallhierarchie übernommen, wonach die Abfallverwertung absoluten Vorrang vor einer Beseitigung hat – also auch vor dem Verbrennen. Durch die bundesgesetzliche Regelung sind abweichende landesrechtliche Vorschriften außer Kraft gesetzt. Somit ist es auch den Gemeinden nicht mehr möglich angemeldete Feuer zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle an der Anfallstelle zuzulassen. Im gesamten Enzkreis ist bei Abfällen dieser Art eine Verwertung z.B. über die Häckselplätze oder eine Eigenkompostierung möglich. Ausnahmen aufgrund beispielsweise ansteckendem Schädlingsbefall sind vorab mit dem Umweltamt des Landratsamtes Enzkreis zu klären. Festgestellte Verstöße können und werden mit Geldbußen geahndet werden.
 


Personalausweis und Reisepass

Mitteilungsblatt der Gemeinde

 

Bei Fragen bezüglich Ihrem Abonnements für unser Mitteilungsblatt (Hinweis: dies ist zwar das offizielle Amtsblatt der Gemeinde, jedoch ist dies nicht die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Illingen), Geschenkabos oder einer private Kleinanzeige wenden Sie sich bitte direkt an den Verlag.

 

Verlag & Druckerei Schlecht e.K.

Tel. 07041/3022

Fax 07041/5249

www.gemeinde.de

 

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