Gemeinde Illingen
Der perfekte Ort, Geschichte zu erleben,
die Gegenwart zu genießen und die
Zukunft zu gestalten.
Was können wir für Sie tun?

Das Rathaus ist von Montag bis Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr für den regulären Publikumsverkehr geöffnet.
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Zusätzlich:
Montag: 14:00 - 15:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstag: 14:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr
Für Terminanfragen beim Bürgerbüro wenden Sie sich bitte an oder telefonisch an 07042/8242-0. Generell wird zur Sicherstellung der Verfügbarkeit der jeweiligen Mitarbeiter eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.

Kreisweite Sirenenprobe am 25. April 2026
ENZKREIS. Bei einem gemeinsamen Warntag am Samstag, 25. April, heulen ab 11 Uhr in den meisten Enzkreis-Gemeinden und in Pforzheim die Sirenen. Die Städte und Gemeinden testen dabei das Sirenennetz. Außerdem soll die Bevölkerung sensibilisiert werden, Vorsorge für Notfälle zu treffen.
Grundsätzlich gilt im Ernstfall: Ruhe bewahren, Türen und Fenster schließen und weitere Informationen via Warn-App, Internet, Radio oder Fernsehen einholen. Die Notrufe 110 und 112 dürfen nur in einem akuten Notfall gewählt werden, jedoch nicht, um sich zu informieren. Weitere Informationen unter anderem zum Warntag und die Links zur Warn-App NINA enthält der Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“, der auf der Internetseite des BBK unter www.bbk.bund.de heruntergeladen werden kann. Zahlreiche Hinweise und Tipps zur Vorsorge für Krisen und Katastrophen finden sich auf https://enzkreis-sicher.de/, der Seite der Enzkreis-Kampagne „Sicher? Sicher!“
Um 11 Uhr ertönt zunächst das Signal für die Bevölkerungswarnung: ein auf- und abschwellender Heulton. Er signalisiert eine unmittelbare Gefahr und ruft die Bevölkerung dazu auf, sämtliche verfügbaren Informationsquellen zu nutzen und den amtlichen Anweisungen zu folgen Um 11:05 Uhr erfolgt die Entwarnung, ein 60 Sekunden langer Dauerton.
Erstmalig findet parallel zur Sirenenwarnung in Heimsheim und Tiefenbronn eine Übung der Fachgruppen Warnen des Enzkreises statt. Dabei werden die Straßen der beiden Gemeinden mit Lautsprecherwagen der Feuerwehr befahren, um die Bevölkerung über eine bestehende Gefahr zu warnen und Handlungsempfehlungen auszusprechen. Bei der Übung soll das Zusammenwirken der unterschiedlichen Warnmittel beübt werden.
Wann und wo wird gewarnt?
Eine Warnung der Bevölkerung kommt beispielsweise bei Naturgefahren wie Hochwasser, gefährlichen Wetterlagen oder Waldbränden in Betracht. Auch bei Unfällen in Chemiebetrieben, beim Austritt von radioaktiver Strahlung oder von biologischen Giftstoffen kann es nötig sein, dass die Bevölkerung schnell gewarnt und informiert werden muss.
Folgende Gemeinden beteiligen sich am Warntag: Birkenfeld, Eisingen, Engelsbrand, Friolzheim, Illingen, Ispringen, Kämpfelbach, Keltern, Königsbach-Stein, Mühlacker, Neuenbürg, Neuhausen, Ölbronn-Dürrn, Ötisheim, Remchingen, Sternenfels, Straubenhardt, Tiefenbronn, Wiernsheim, Wimsheim und Wurmberg. Koordiniert wird die Aktion vom Sachgebiet Bevölkerungsschutz im Landratsamt.
Warnapp, Cell Broadcast und mobile Lautsprecher
Neben den fest installierten Anlagen verfügen einige Feuerwehren über mobile Lautsprecher in Einsatzfahrzeugen. Mit ihnen kann schnell und gezielt in einzelnen Straßenzügen oder Wohnblocks vor Gefahren gewarnt werden. Zudem hält der Enzkreis vier Fachgruppen „Warnen“ in verschiedenen Feuerwehren vor, die kreisweit zur mobilen Warnung eingesetzt werden können.
Sirenen sind nur ein „Weckinstrument“ – weit verbreitet ist mittlerweile auch die Warn-App NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App), mit der detaillierte Informationen direkt von der Integrierten Leitstelle für Pforzheim und den Enzkreis auf die Mobiltelefone geschickt werden können. NINA ist mit dem sogenannten Modularen Warnsystem verknüpft, das satellitengestützt bundesweite und lokale Warnungen der Leitstellen und Warnungen des Deutschen Wetterdienstes verbreitet.
Mit dem System „Cell Broadcast“ werden im Ernstfall Warnungen automatisch an Mobilfunkgeräte in einem Gefahrengebiet geschickt – auch ohne installierte App. Aus technischen Gründen können zwar nicht alle Handys in Deutschland Warnungen über Cell Broadcast empfangen, andererseits können mit keinem anderen Warnkanal mehr Menschen direkt erreicht werden.
Bedeutung außerhalb eines angekündigten Probebetriebes: Warnung, Rundfunkgerät auf einen örtlichen Sender einschalten und auf Durchsagen achten
Bedeutung außerhalb eines angekündigten Probebetriebes: Entwarnung

Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.
Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden Fassung unter www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/ abgerufen werden.
Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und ist der 01. Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026.
Zum Meldestichtag ist der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern anzugeben.
Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versagung von Leistungen führen.
Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalterinnen und Bienenhalter versandt.
Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienenvölker halten und bis zum 01.05.2026 keinen Meldebogen erhalten haben, können diesen bei der Tierseuchenkasse BW anfordern.
Die Meldepflicht begründet sich aus § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.
Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: ; Internet: www.tsk-bw.de
Der Häckselplatz in Illingen muss vom 08. - 15. Mai 2026 gesperrt werden. Grund hierfür sind notwendige Arbeiten des Landratsamts Enzkreis, bei denen der Platz gerichtet und instandgesetzt wird.
Anlieferer werden gebeten, in dieser Zeit die umliegenden Häckselplätze zu nutzen. Deren genaue Lage mit Anfahrskizzen stehen im Internet auf der Entsorgungsplattform www.abfallwirtschaft-enzkreis.de.
Wir bitten um Verständnis für die vorübergehende Einschränkung.
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet allen Bürgerinnen und Bürgern – selbstverständlich auch aus den umliegenden Gemeinden – eine kostenlose Beratung zu Fragen der Arbeiter- und Angestelltenversicherung an. Zuständig ist die Außenstelle in der Freiburger Straße 7, 75179 Pforzheim, oder 0721-825 11543.
Beratungen in Mühlacker finden jeden Dienstag von 8:30–12:00 Uhr sowie 13:30–15:00 Uhr im Rathaus Mühlacker, Kelterplatz 7, Zimmer 039, statt. Für die Wahrnehmung eines Beratungstermins ist eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 0721- 8250 erforderlich.
Besonders komfortabel ist auch die Nutzung der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg. Dort stehen zahlreiche digitale Services zur Verfügung – darunter das Stellen von Anträgen, das Anfordern von Informationen, die Terminvereinbarung sowie ausführliche Hinweise zu Leistungen und aktuellen Regelungen.
Im Rathaus Illingen können Sie nur Rentenanträge sowie Anträge auf Kontenklärung persönlich stellen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin unter 07042- 8242 141.

Am Freitag, den 08. Mai 2026, lädt die Beratungsstelle für Hilfen im Alter in Illingen zur Außensprechstunde ein. Angesprochen sind ältere Bürgerinnen und Bürger sowie deren Angehörige, die Unterstützung und Beratung im Zusammenhang mit dem Alter oder Pflegebedürftigkeit benötigen. Unsere Dienstleistungen umfassen Informationen und Beratung zu pflegerischer Versorgung, hauswirtschaftlicher Hilfe, Pflegeheimen, Kurzzeit- und Tagespflege, betreutem Seniorenwohnen sowie sozialrechtlicher Beratung, insbesondere zur Pflegeversicherung und Sozialhilfeleistungen.
Die Sprechstunde findet von 11:00 bis 12:00 Uhr im Bürgerbüro Illingen statt. Während dieser Zeit bieten wir auch telefonische Beratung unter der Nummer 07042-8242-0 an.
Außerhalb des oben genannten Termins ist Herr Scheffbuch von der Beratungsstelle für Hilfen in Altern unter ': 07231/ 308-5021 (ein Anrufbeantworter ist geschaltet) sowie @: erreichbar.

Sie wollen Ihren eigenen PV-Strom produzieren, wissen aber nicht, ob Ihr Gebäude dafür geeignet ist? Sie benötigen eine neue Heizung, sind aber unsicher, für welche Technik Sie sich entscheiden sollen und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen Sie einhalten müssen? Sie wollen Ihr Gebäude sanieren und fragen sich, ob es hierfür eventuell eine finanzielle Förderung gibt?
Mit diesen und vielen weiteren Fragen können Sie am Dienstag, den 05. Mai 2026 in die kostenlose Energieberatung der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH kommen.
Von 14:30 – 16:30 Uhr wird im Rathauseck in Illingen ein Energieberater der keep all Ihre Fragen anbieter- und herstellerneutral beantworten. Bitte buchen Sie dazu vorab unbedingt einen Termin.
Die Energieberatung dauert rund 45 Minuten und hilft Ihnen einen ersten Eindruck zu erhalten, welche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Kosteneinsparung, der energetischen Sanierung sowie der Nutzung von Erneuerbaren Energien bei Ihrem Gebäude möglich und sinnvoll sind.
Selbstverständlich sind auch Mieterinnen und Mieter herzlich in der Energieberatung willkommen und können Beratung zu Energieeinsparmöglichkeiten im Alltag, eine Erläuterung zur Plausibilität von Energiekosten-Abrechnungen oder auch beispielsweise Informationen zur Balkon-Photovoltaik erhalten.
Die Buchung von Beratungsterminen ist online über die Homepage der keep gGmbH: www.keep-energieagentur.de oder von Montag bis Donnerstag jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr telefonisch unter 07231 308 - 6868 möglich.

Pressemitteilung 3/2026
In Deutschlands größter Haushaltebefragung werden im Jahr 2026 im Südwesten 62.000 Haushalte zu ihren Lebensumständen befragt.
Alle Informationen können Sie auf folgender Seite nachlesen:

In unserer Gemeinde werden im Zeitraum von März bis Ende November 2026 Erfassungen von Tieren und Pflanzen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg durchgeführt. Dabei wird unsere Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Die Untersuchungen erfolgen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich unserer Gemeinde. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Biotopen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Die Ergebnisse werden auf Landes- und teils auch Bundesebene hochgerechnet, um Aussagen zur Entwicklung treffen zu können.
Die Erfassungen finden im Rahmen folgender Monitoringprogramme statt:
Die Bundesrepublik Deutschland ist als Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet, im gesamten Bundesgebiet regelmäßig ein Monitoring zur Überwachung der Erhaltungszustände für Arten von gemeinschaftlichem Interesse durchzuführen und die Ergebnisse an die EU zu berichten. Die in Baden-Württemberg untersuchten Arten sind Teil des bundesweiten Stichprobenmonitorings innerhalb der kontinentalen biogeographischen Region. Die Gesamtanzahl der Stichproben sowie die Verteilung auf die Bundesländer wurde vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) vorgegeben und je nach Art um weitere Stichproben in den Bundesländern ergänzt. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Bericht 2031 ein. Die Lage der Stichprobenflächen wurde im Rahmen einer Zufallsziehung ausgewählt. Da die externen Dienstleistenden die Arbeiten selbstständig planen, sind alle Flächen angegeben, die zwischen 2026 und 2029 beprobt werden. Weitere Informationen zur FFH-Richtlinie sowie deren Umsetzung in Baden-Württemberg finden Sie auf der Internetseite der LUBW: FFH-Richtlinie - Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Im Rahmen dieser Erfassungen ist es den kartierenden Fachpersonen als Beauftragte der LUBW entsprechend den Vorgaben des § 52 NatSchG grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Bescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen. Die Stichprobenflächen bleiben anonym, um die Aussagekraft des Monitorings zu gewährleisten. Es erfolgt auch keine Zuordnung der Ergebnisse zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden. Dauerhafte Markierungen werden nicht vorgenommen. Der Zeitpunkt der Erfassung richtet sich nach dem Entwicklungsstand der Arten oder Lebensräume und wird stark von den aktuellen Wetterbedingungen beeinflusst. Eine Begleitung der Erfassungen vor Ort ist leider nicht möglich. Bei Fragen steht Ihnen die LUBW unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab sofort steht Ihnen unter dem beigefügten Link der Abfuhrplan für das Jahr 2026 zur Verfügung. Sie können ihn dort bequem einsehen und bei Bedarf ausdrucken.