Weiterhin Termine für Rathausbesuche notwendig

 

Wir bitten um Verständnis, dass während der noch anhaltenden Umbauarbeiten bis voraussichtlich Mitte 2023 im Rathaus weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist.

Für Terminanfragen beim Bürgerbüro wenden Sie sich bitte an oder telefonisch an 07042/8242-130 o. -131.

 

Für alle anderen Anliegen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Sachbearbeiter/in. 

 


 

Bei Fragen bezüglich Ihrem Abonnements für unser Amtsblatt, Geschenkabos oder einer private Kleinanzeige wenden Sie sich bitte direkt an den Verlag. Unter Verlag und Druckerei Schlecht (gemeinde.de) finden Sie alle Informationen. 

 


 

Flächenlos-Versteigerung 2023

 

Am Samstag, den 01.04.2023 um 10.00 Uhr versteigert die Gemeinde Illingen am Kletterwaldparkplatz Flächenlose. Die Karten und die Liste hierfür werden vorab auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

Versteigert werden 28 Flächenlose im Bereich Illingen und Schützingen. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung. Die Rechnung inklusive dem beigefügten Merkblatt gelten als Nachweis für die Aufarbeitung und die Abfuhr. Die Aufarbeitungsfrist für die Flächenlose läuft bis zum 30.04.2024. In der Zeit vom 01.05.2023 bis 31.08.2023 darf in der Fläche keine Aufarbeitung folgen, es besteht jedoch die Möglichkeit, bereits aufgearbeitetes und seitlich entlang der Gasse gelagertes Holz während des Sommers abzufahren.

Für Fragen rund um den Holzverkauf oder zu den Bestimmungen im Merkblatt, wenden Sie sich bitte an unseren Revierförster Herrn Esslinger unter Tel. 0172/7112158, bei Fragen bezüglich Rechnungsstellung und Bezahlung wenden Sie sich bitte ans Rathaus.

Aufgrund von Aufarbeitungsschwierigkeiten verzögert sich der Frühjahrs-Verkauf von Brennholz lang. Sobald ein Termin bestimmt werden kann, werden Sie hierüber zeitnah informiert.

Bildquelle: Fa. Kessel

Schöffen

 

Für die Gemeinde Illingen werden Bürger*innen gesucht, die das Amt eines Schöffen oder Jugendschöffen ausüben möchten. Schöff*innen wirken neben den Berufsrichter*innen gleichberechtigt an der Rechtsprechung mit und tragen somit die gleiche Verantwortung für den Urteilsspruch. Die Wahlen werden bundesweit im ersten Halbjahr 2023 für die Amtsperiode 2024 bis 2028 stattfinden.
 

Ende März wird die genaue Anzahl der benötigten Schöffen durch die Präsidenten der Amtsgerichte bestimmt.

Der Gemeinderat und der Jugendhilfeausschuss des Enzkreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen werden dann vom Schöffenwahlausschuss des
Amtsgerichts in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen

ausgewählt.du hast das zeug

 

Wer kann sich bewerben?

  • Bürger*innen mit unparteilicher und vorurteilsfreier Haltung
  • Bürger*innen mit Kommunikationsfähigkeit, Menschenkenntnis, Einfühlungs- und Urteilsvermögen
  • Bürger*innen die zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt
  • Bürger*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit
  • Bürger*innen von Illingen mit guten Deutschkenntnissen
  • Bürger*innen ohne Vorstrafen

 

 

Interessierte Bürger*innen können sich für das Schöffenamt/Jugendschöffenamt bis zum 31.03.2023 bei der Gemeinde Illingen, Ortszentrum 8, 75428 Illingen bewerben.  

 

Schoeffe_Bewerbungsformular_2023

Jugendschoeffe_Bewerbungsformular_2023

 

 

Weitere Informationen und Bewerbungsformulare finden Sie unter www.schoeffenwahl2023.de

 

dvs-schoeffenwahl-2023-e-mail-signatur_450x150

 


 

 

Flagge

 

 

 

Wichtige Kontaktdaten für Ukraine-Flüchtlinge

 

Anmeldung bei der Gemeinde Illingen

Flüchtlinge aus der Ukraine müssen als Voraussetzung für alle weiteren Schritte melderechtlich erfasst werden.  Terminvereinbarung beim Bürgerbüro für die Anmeldung unter:

Tel.: 07042 / 8242 130 oder 07042 / 8242 131

 

Unterbringung von Flüchtlingen

Ukraine-Flüchtlinge, die keine Unterbringungsmöglichkeit haben wenden sich bitte an das Landratsamt Enzkreis:

Mail: mit dem Betreff „Unterbringung“

 

Kontakt bei der Gemeinde Illingen zum Thema Flüchtlinge:

Mail:

 

Allgemeine Unterstützung für Flüchtlinge:                                                                                            

Arbeitskreis Asyl, Illingen:                     

Flüchtlingsbeauftragter der Gemeinde Illingen, Robert Wolfsegger

Mobil: 0175 2243711, Mail:

Klaus Kluge

Mail:

 

Unterstützung im Bereich Integration, Sprachkurse, Sozialleistungen, Alltagsfragen:

Integrationsmanagerin, Magda Kamal:

Mobil:01578 5124502 - Erreichbar Mo-Do von 08:30 bis 17:00 Uhr

Mail:

 

Flyer des Landratsamts in deutscher und ukrainischer Sprache

https://www.integrationsbeauftragte.de/resource/blob/1864320/2015916/cb1bca11ca68f56abf67d7
3c9c7f35de/handout-farbig-data.pdf?download=1

 

Informationen zur Unterbringungsangeboten

-       www.unterkunft-ukraine.de

-       www.raumteiler-bw.de

 

 

 

Das Ministerium der Justiz und für Migration hat eine Hotline für Flüchtende aus der Ukraine eingerichtet. Mit der Hotline will das Land den Menschen eine schnelle und unbürokratische Unterstützung anbieten.

 

Neben dem Informationsangebot auf der Webseite des Ministeriums, insbesondere mit wichtigen Fragen zu Flüchtenden aus der Ukraine hat das Ministerium der Justiz und für Migration auch eine telefonische Hotline eingerichtet. Diese ist mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt und unter der Nummer 0800 70 22 500 erreichbar.

Das zuständige Jobcenter im Landratsamt Enzkreis steht für Fragen per E-Mail an
zur Verfügung.