Rathausbesuche wieder möglich
Das Rathaus ist wieder von Montag bis Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit der jeweiligen Mitarbeiter wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.
Das Bürgerbüro bietet zusätzliche Termine von Montag bis Mittwoch von 14:00 -15:15 Uhr an. Für Terminanfragen beim Bürgerbüro wenden Sie sich bitte an oder telefonisch an 07042/8242-0.
TERMINVERSCHIEBUNG: 26.09.-17.11.2023
Netze BW erneuert Stromnetz in Illingen
Ausfahrt über die Mühlackerstraße auf die Bundesstraßen B 10 und B 35 während der Bauzeit nicht möglich
Illingen. Die Netze BW GmbH erneuert das Stromnetz in Illingen und verlegt neue Erdkabel in der Mühlackerstraße. Damit ersetzt sie ein in die Jahre gekommenes Mittelspannungskabel und erweitert das Niederspannungsnetz, um weiterer Gebäude an die Versorgung über Erdkabel anzuschließen. Diese Maßnahmen dienen der Versorgungssicherheit vor Ort.
Die Verlegearbeiten verlaufen zurzeit in der Mühlacker Straße etwa von dem Grundstück Hausnummer 38 bis zur Einmündung der Schulstraße, zwischen der Umspannstation ‚Am Illinger Eck‘ und der Umspannstation ‚Bahnhofstraße‘. Um Synergien zu nutzen, werden im Auftrag des Zweckverbands Breitbandversorgung im Enzkreis gleich Leerrohrverbände mit in die Erde gelegt.
Baubedingt muss die Mühlackerstraße im genannten Bereich vom 18. September bis voraussichtlich zum 17. November halbseitig gesperrt werden. Der von der Kreuzung mit den Bundesstraßen B10 und B 35 in die Gemeinde einfließende
Verkehr kann fahren. Die Fahrzeuge, die über diese Kreuzung auf die Bundesstraßen ausfahren wollen, werden über die Schützinger Straße zur nächsten Auffahrt umgeleitet.
Die Netze BW bittet die Verkehrsteilnehmer*innen um Verständnis für die Beeinträchtigung.
Mitteilung an die Kunden der Stadtwerke Mühlacker GmbH
Allgemeine Tarife für die Grundversorgung mit Erdgas
Für Ihre Gasversorgung setzen Sie als Partner auf die Stadtwerke Mühlacker GmbH. Die Entspannung bei den Großhandelspreisen wirken sich positiv auf die Beschaffungskosten der Stadtwerke Mühlacker GmbH aus und damit auf die Preise der Kunden. Die Stadtwerke Mühlacker GmbH senken die Preise für Erdgas.
Das nebenstehende Preisblatt ist ein Auszug aus dem Allgemeinen Tarif. Der vollständige Wortlaut des Allgemeinen Tarifs liegt im Kundencenter der Stadtwerke Mühlacker GmbH in der Danziger Str. 17 aus oder kann kostenlos von Ihnen angefordert werden.
Die Mitarbeiter der Stadtwerke Mühlacker GmbH beraten Sie gern telefonisch: Telefonnummer 0800/876 55 55.
Preisübersicht für den Allgemeinen Tarif der Grundversorgung mit Erdgas gültig ab 1. Oktober 2023
StadtwerkeMühlacker_PreissenkungErdgas_01102023
Pressemitteilung
Stuttgart, 04. September 2023
Für mehr Sicherheit auf dem Schulweg
Die Landesverkehrswacht Baden-Württemberg und die UKBW sensibilisieren mit verschiedenen Aktionen für mehr Schulwegsicherheit
Achtsamkeit bringt Sicherheit: Zum Schulanfang am 11. September werben die Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. und die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) gemeinsam für einen sicheren Schulweg. Die Banner „Bitte langsam, Schule hat begonnen!“ mahnen Autofahrende, in der Nähe von Schulen besonders aufmerksam zu sein. Mit der Online-Plattform schulwegtrainer.de erhalten Eltern und Kinder die wichtigsten Verkehrsregeln an die Hand, mit denen sie den Schulweg nachhaltig üben und das Elterntaxi vermeiden können.
„Gerade in den ersten Wochen nach Schulstart sollten alle Verkehrsteilnehmenden sehr achtsam sein, wenn sie in der Nähe von Schulen mit dem Auto, E-Scooter oder Fahrrad unterwegs sind. Das gilt auch für Eltern oder Großeltern, die ein Kind mit dem Auto zur Schule bringen. Denn durch Elterntaxis werden immer wieder Unfälle verursacht. Mit unserem Online-Angebot schulwegtrainer.de geben wir Eltern und Kindern alltagsnahe Empfehlungen, damit sie den Schulweg ihres Kindes zu Fuß gut planen können“, sagt Burkhard Metzger, Präsident der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V.
Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW „Sichere und gesunde Schülerinnen und Schüler – das ist unser Ziel. Verkehrsprävention ist zur Vermeidung von Unfällen sehr wichtig. Mit dem Schulwegtrainer haben wir ein modernes Instrument geschaffen, welches Kinder und Eltern im Bereich Verkehrserziehung gleichermaßen schult. Die Banner zum Schulstart unterstützen hier zusätzlich. Wir machen damit zum Schulbeginn auf die jungen und neuen Verkehrsteilnehmenden aufmerksam. Denn Verkehrssicherheit geht uns an alle an. Das funktioniert nur gemeinsam, indem wir Kindern frühzeitig das richtige Verhalten lehren, aber auch selbst Rücksicht nehmen und Vorbild sind.“
Tipps für Eltern zum Üben des Schulwegs zu Fuß:
- Planen Sie den Schulweg noch vor Schulstart. Nutzen Sie dazu, wenn möglich, Schulwegpläne Ihrer Stadt oder Gemeinde.
- Üben Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die ersten Verkehrsregeln, z. B. in einer verkehrsberuhigten Straße oder gleich auf dem späteren Schulweg.
- Begleiten Sie Ihr Kind auf seinem Schulweg so lange wie nötig.
- Lassen Sie Ihr Kind rechtzeitig zur Schule loslaufen, damit es in Ruhe alle Verkehrssituationen einschätzen kann.
- Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind, das es auf dem festgelegten Schulweg bleibt.
Über die Aktionen zur Schulwegsicherheit von UKBW und Landesverkehrswacht BW
Die Banner-Kampagne „Bitte langsam, Schule hat begonnen!“ ist fester Bestandteil der Aktion „Sicherer Schulweg“ auf Initiative des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, des Ministeriums für Verkehr sowie des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport mit Unterstützung der Polizei Baden-Württemberg, der Verkehrswachten, Schulen, Landkreise, Städte und Gemeinden sowie der Partner der Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR. Im aktuellen Schuljahr 2023/2024 wurden landesweit zusätzlich 900 Banner in der Nähe von Schulen angebracht, die zur Rücksichtnahme auf die verkehrsunerfahrenen Erstklässler auffordern.
Der digitale Schulwegtrainer ist eine Initiative der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e. V. und der Unfallkasse Baden-Württemberg. Gefördert wird diese vom Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Mit Videoclips und einfach umsetzbaren Tipps erhalten Erwachsene und Kinder zielgruppengerecht die wichtigsten Verhaltensregeln für einen sicheren Schulweg an die Hand. Alle wichtigen Empfehlungen sind auch in Leichter Sprache verfügbar.
Mehr Informationen über Schulwegsicherheit finden Interessierte auf der Internetseite www.verkehrswacht-bw.de.
Pressekontakt:
Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V.
Kesselstraße 38
70327 Stuttgart
Telefon 0711 407030-0
E-Mail:
Unfallkasse Baden-Württemberg
Stabsstelle Unternehmenskommunikation und Politik
Augsburger Straße 700
70329 Stuttgart
E-Mail:
Störung der Straßenbeleuchtung in Teilen der Jahnstraße, Industriestraße und Wilhelmstraße
In der Wilhelmstraße ab Nr. 100, in der Jahnstraße ab Nr. 41 und in der Industriestraße ist die Straßenbeleuchtung ausgefallen. Alle Versuche des gemeindlichen Bauhofs, diese wieder zu aktivieren sind ergebnislos verlaufen. Die MVV Netze GmbH, die ab diesem Jahr für die Unterhaltung und Störungsbeseitigung des Straßenbeleuchtungsnetzes zuständig ist, wurde verständigt und auf die Dringlichkeit hingewiesen. Bis zur Behebung des Schadens können aber noch einige Tage vergehen. Wir bitten um Verständnis.
Das Landratsamt Enzkreis beschränkt die Ausübung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) vom 05. Juli bis einschließlich 15. Oktober 2023
Wegen der anhaltenden Niedrigwasserlage in unseren Bächen, Flüssen und Seen darf ab Mittwoch, 05. Juli bis einschließlich Sonntag, 15. Oktober 2023 kein Wasser mehr im Rahmen des ansonsten zugelassenen "Gemeingebrauchs" aus diesen Gewässern im Enzkreis entnommen werden. Es ist das erste Mal, dass im Enzkreis bereits Anfang Juli ein Wasserentnahmeverbot ausgesprochen werden muss, so früh war das bisher noch nicht erforderlich.
Generell bedarf jede Wasserentnahme direkt aus dem Naturhaushalt einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Eine Entnahme geringer Mengen aus Oberflächengewässern hingegen ist im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs nach § 20 Absatz 1 Wassergesetz normalerweise in folgendem Umfang gestattet:
- Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern durch Schöpfen mit Handgefäßen wie beispielsweise mit Gießkannen oder Eimern.
- Entnehmen geringer Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft oder den Gartenbaubetrieb auch mit Hilfe technischer Geräte (wie Pumpen, Vakuumfässern, Schläuchen). Eine geringe Menge bemisst sich nach der im betroffenen Gewässer vorhandenen Wassermenge.
In extremen Trockenzeiten mit Niedrigwasser - wie jetzt - kann dieser Gemeingebrauch eingeschränkt werden. Davon hat das Umweltamt mit dem Wasserentnahmeverbot nun Gebrauch gemacht.
Wie schon im vergangenen Jahr bildet sich 2023 nach deutlich unterdurchschnittlichen Niederschlägen schon außergewöhnlich früh eine Niedrigwasserlage aus. Gewässer wie die Würm haben bereits im Juni zeitweise die niedrigsten Werte der letzten zwei Jahrzehnte erreicht und auch Pfinz und Enz werden diese trotz vereinzelter Regenereignisse ab Juli erreichen.
Zwar gibt und gab es schon immer Gewässer, die in den Sommermonaten temporär trockenfallen, aber mit steigenden Temperaturen und sinkenden Niederschlägen trifft es inzwischen auch viele andere Gewässer. Hier können die Folgen von Niedrigwasser für die Gewässerökologie dann schnell verheerend werden - lange, bevor diese komplett trockenfallen. Der Lebensraum in und am Wasser schrumpft zusammen oder trocknet komplett aus. Für viele Arten gibt es auf Grund der fehlenden Wassertiefe dann auch nicht mehr die Möglichkeit, sich ausreichend fortzubewegen oder zurückziehen. Hinzu kommt, dass sich die Gewässer bei niedrigen Wasserständen schneller aufheizen und auch der Sauerstoffgehalt sinkt. Dies allein kann schon zu Fischsterben führen, begünstigt dazu aber auch andere Stressfaktoren wie das Wachstum von Algen, die Ausbreitung neuer Krankheiten und einiger eingewanderter Arten. Die Erholung nach einer derartigen Schädigung der Gewässerökologie ist oft nicht oder nur sehr langsam möglich. Der Hitzestress auf die Gewässerökologie ist daher so groß, dass zusätzliche Wasserentnahmen über die Sommermonate leider nicht mehr vertretbar sind.
Für Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis wirkt sich das Wasserentnahmeverbot indirekt aus, sofern diese Erlaubnis eine Regelung enthält, welche die Wasserentnahme in Zeiträumen, in dem der Gemeingebrauch beschränkt ist, für unzulässig erklärt. Jeder Nutzer von Oberflächenwasser sollte in die Inhalts- oder Nebenbestimmung seiner Erlaubnis schauen.
Bitte machen Sie mit!
Wo immer möglich, macht es Sinn, Wasser einzusparen, egal, ob es aus dem Wasserhahn stammt oder aus einem Bach oder See.
Was sind die Konsequenzen einer unerlaubten Wasserentnahme?
Das Landratsamt setzt in erster Linie auf die Einsicht der Wassernutzer. Unerlaubte Wasserentnahmen können aber mit Bußgeldern geahndet werden.
Landratsamt Enzkreis
Umweltamt
Rechtsverordnung_Wasserentnahmeverbot_Bekanntmachung_mit_Infotext
2. Bauabschnitt zur Erneuerung der Wasserleitung in der Falkenstraße, Meisenstraße und Fasanenweg, Wohngebiet "SYWOBAU", Gemarkung Illingen
Nachdem im Jahr 2022 die Wasserleitung in der Falkenstraße vom unteren Ende bis Haus Nr. 53 erneuert wurde, werden jetzt die Wasserleitungen ab Haus Nr. 53 bis zum Einsiedlerweg, in der Meisenstraße und im Fasanenweg erneuert.
Die Firma Wagner Hoch- und Tiefbau GmbH wird ab dem 26.06.2023 mit den Arbeiten bei Haus Nr. 53 in der Falkenstraße beginnen. Im Anschluss werden die Wasserleitungen in der Meisenstraße und Fasanenweg ausgetauscht.
Für die Dauer der Arbeiten wird durch die Gemeinde Illingen wo notwendig eine Notwasserversorgung in den jeweiligen Bereichen aufgebaut. Unser Wassermeister Herr Dorn, wird Sie vorher informieren, wo eine Notversorgung notwendig ist. Wir bitten Sie, ihm den Zutritt zu Ihrem Gebäude zu gestatten.
Die Arbeiten werden in Abschnitten von jeweils ca. 80 Metern durchgeführt. Dabei wird die Straße halbseitig gesperrt. Sollten kurzzeitige Vollsperrungen erforderlich werden, teilen wir Ihnen dies im Vorfeld mit. Zufahrten zu den Grundstücken sind in dieser Zeit nur in Absprache mit der Firma Wagner möglich. Bitte wenden Sie sich an den Vorarbeiter der Firma Wagner Herrn Grötsch vor Ort.
Starkregenrisikomanagement und Hochwasserschutz
Auf einer gesonderten Unterseite finden Sie informationen zum kommunalen Hochwasserschutz und zum Starkregenrisikomanagement.
Wichtige Kontaktdaten für Ukraine-Flüchtlinge
Anmeldung bei der Gemeinde Illingen
Flüchtlinge aus der Ukraine müssen als Voraussetzung für alle weiteren Schritte melderechtlich erfasst werden. Terminvereinbarung beim Bürgerbüro für die Anmeldung unter:
Tel.: 07042 / 8242 130 oder 07042 / 8242 131
Unterbringung von Flüchtlingen
Ukraine-Flüchtlinge, die keine Unterbringungsmöglichkeit haben wenden sich bitte an das Landratsamt Enzkreis:
Mail: mit dem Betreff „Unterbringung“
Kontakt bei der Gemeinde Illingen zum Thema Flüchtlinge:
Mail:
Allgemeine Unterstützung für Flüchtlinge:
Arbeitskreis Asyl, Illingen:
Flüchtlingsbeauftragter der Gemeinde Illingen, Robert Wolfsegger
Mobil: 0175 2243711, Mail:
Klaus Kluge
Mail:
Unterstützung im Bereich Integration, Sprachkurse, Sozialleistungen, Alltagsfragen:
Integrationsmanagerin, Magda Kamal:
Mobil:01578 5124502 - Erreichbar Mo-Do von 08:30 bis 17:00 Uhr
Mail:
Flyer des Landratsamts in deutscher und ukrainischer Sprache
https://www.integrationsbeauftragte.de/resource/blob/1864320/2015916/cb1bca11ca68f56abf67d7
3c9c7f35de/handout-farbig-data.pdf?download=1
Informationen zur Unterbringungsangeboten
Das Ministerium der Justiz und für Migration hat eine Hotline für Flüchtende aus der Ukraine eingerichtet. Mit der Hotline will das Land den Menschen eine schnelle und unbürokratische Unterstützung anbieten.
Neben dem Informationsangebot auf der Webseite des Ministeriums, insbesondere mit wichtigen Fragen zu Flüchtenden aus der Ukraine hat das Ministerium der Justiz und für Migration auch eine telefonische Hotline eingerichtet. Diese ist mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt und unter der Nummer 0800 70 22 500 erreichbar.
Das zuständige Jobcenter im Landratsamt Enzkreis steht für Fragen per E-Mail an
zur Verfügung.