Illingen Vernetzt
 

B-Plan Westtangente Illingen

Gemeinde Illingen - Enzkreis

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Westtangente Illingen“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Illingen hat am 03.02.2016 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Westtangente Illingen“ gebilligt und beschlossen diesen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze, die im Folgenden dargestellt ist.

Lageplan-Westtangente

Der Bebauungsplanentwurf vom 03.02.2016 mit Begründung vom 03.02.2016 einschließlich des Umweltberichts vom 03.02.2016 und den Anlagen zum Bebauungsplan sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von

 

Freitag, den 12.02.2016 bis Montag, den 14.03.2016

 

bei der Gemeinde Illingen, in der Gemeindeverwaltung Illingen, Ortszentrum 8, 75428 Illingen, während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich aus.

 

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ergänzend zur vorstehend bekannt gemachten Auslegung die ausgelegten Unterlagen während des Zeitraums der Auslegung auch unter der Internetadresse

http://www.illingen-online.de

 

im Register „Rathaus“ unter der Rubrik „Bebauungspläne“ in elektronischer Form verfügbar sind. Für die Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit der Auslegung ist ausschließlich die hiermit bekannt gemachte Auslegung in der Gemeindeverwaltung Illingen, Ortszentrum 8, 75428 Illingen maßgeblich.

 

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen:

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

  1. Zum Schutzgut Mensch

  • zu Schalleinwirkungen auf schutzbedürftige Nutzungen

  • zu Schallimmissionen durch Straßenverkehrslärm

  • zu Auswirkungen auf die öffentliche Straßeninfrastruktur

  • zur Trassenführung

     

  1. Zum Schutzgut Tiere / Pflanzen / Biotope

  • zu geschützten Biotopen gem. § 30 NatSchGi.V.m. § 33 NatSchG

  • zur artenschutzrechtlich relevanten Fauna (Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Tagfalter und weitere wertgebende Arten)

  • zu potenziellen natürlichen Vegetation

  • hinsichtlich dem Erhalt von Bepflanzungen

  • hinsichtlich Pflanzbindungen und Pflanzgebote

  • hinsichtlich Baum- und Straucharten

  • hinsichtlich Artenschutz-Vermeidungsmaßnahmen

  • hinsichtlich kompensatorischen Maßnahmen

  • hinsichtlich Maßnahmen der Vermeidung von Verbotstatbeständen

  • hinsichtlich vorgezogener Schutzmaßnahmen (CEF – Maßnahmen)

  • hinsichtlich Quartiersvorkommen für Vögel- oder Fledermausarten in Bäumen

     

  1. Zum Schutzgut Boden

  • hinsichtlich der Geologie

  • hinsichtlich der Bodenfunktion

  • hinsichtlich Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

     

  1. Zum Schutzgut Wasser

  • hinsichtlich des Wasserschutzgebietes WSG „TB Brühl-/ Pfahlwiesen“, Zone II und III

  • hinsichtlich Oberflächengewässer (Schmie, Sulzbach)

  • hinsichtlich des Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – Bearbeitungsgebiet (BG) Nr. 4 Neckar

  • hinsichtlich des Grundwassers

  • hinsichtlich Vermeidungsmaßnahmen

  • zu der geplanten Einleitung der Straßenentwässerung in die Schmie

  • zur wasserrechtlichen Genehmigung

     

  1. Zum Schutzgut Luft / Klima

  • hinsichtlich Klimafunktion und klimatischen Belastungen

     

  1. Zum Schutzgut Erholung / Landschaft

  • hinsichtlich Landschaftsbild, Erholungsfunktion und Freizeitwert

 

Folgende Umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit ausgelegt:

 

Gutachten

 

  • Verkehrsuntersuchung Westtangente – Fortschreibung und Aktualisierung der Verkehrsdatenbasis im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Westtangente Illingen“, Ludwigsburg, Stand 20.11.2015,Planungsgruppe Kölz GmbH,

  • Überprüfung der verkehrlichen Wirkungszusammenhänge potenzieller Entlastungselemente für die Gemeinde Illingen und den Stadtteil Ensingen / Vaihingen a.d. Enz“, Stand Juni 2008, Planungsgruppe Kölz GmbH

  • Westtangente Illingen (B35-K4510) und Osttangente Illingen (K1697-K4575), Erläuterungsbericht West- und Osttangente Linienfindung, aufgestellt Vaihingen an der Enz, 17.04./11.05.2009, Schwarzingenieure GmbH

  • Lärmschutz K 4574 Westtangente Illingen, Schalltechnische Untersuchung zum Neubau der Westtangente Illingen im Zuge der K 4574, ISIS Ingenieurbüro für Schallimmissionsschutz, Dipl.-Ing. Manfred Springer, Riedlingen, im November 2015

  • Enzkreis, K 4574 – Neubau Westtangente Illingen, Schalltechnische Untersuchung, Karlsruhe, April 2014, Modus Consult

  • RE-Entwurf: „Entwurfsunterlagen im Straßenbau“, Landratsamt Enzkreis „K4574 - Neubau Westtangente in Illingen - Ausführungsplanung“, Vaihingen an der Enz, 01.06.2015, schwarzingenieure GmbH, mit Anlagen (Übersichtslageplan, Lagepläne, Längsschnitte, Querprofile, Bauwerkspläne)

  • Gemeinde Illingen, Voruntersuchung zu einem Rückhaltestandort an der Schmie, Hydrologische Berechnungen an der Schmie zur Beurteilung der Wirkung eines potenziellen Hochwasserrückhaltebeckens, Hügelsheim, September 2009, Wald + Corbe

  • Gemeinde Illingen, Erstellung einer Hochwasserschutzkonzeption für die Ortslage Illingen, Erläuterungsbericht, Hügelsheim, November 2010, Wald + Corbe

  • Hydraulische Untersuchung Neubau der Westtangente in Illingen, Erläuterungsbericht, Hügelsheim, Januar 2012, Wald + Corbe

  • Westtangente Illingen, Nachweis zur Einleitung befestigter Flächen nach der LfU/LUBW-Arbeitshilfe, März 2013, Wald + Corbe

  • Hydrogeologisches Gutachten „Illingen Westtangente durch Wasserschutzgebiet“, Stuttgart, 08.04.2013, Smoltczyk & Partner

  • Hydraulischer Nachweis Regenrückhaltung K4574 Westtangente Illingen RE-Entwurf, Vaihingen/Enz, 11.12.2013, schwarzingenieure GmbH

  • Baugrund- und Gründungsgutachten Straßendamm, Stuttgart, 18.12.2012, Smoltczyk & Partner

  • Baugrund- und Gründungsgutachten Straßendamm, Stuttgart, 15.01.2013, Smoltczyk & Partner

  • Baugrund- und Gründungsgutachten Schmie Durchlass, Stuttgart, 21.02.2013, Smoltczyk & Partner

  • Baugrund- und Gründungsgutachten Regenrückhaltebecken, Stuttgart, 25.03.2013, Smoltczyk & Partner

  • Stellungnahme Sachgebiet Wasserwirtschaft und Bodenschutz, Fachbereich Abwasser und Oberflächengewässer, Pforzheim, den 13.03.2013 Landratsamt Enzkreis, Umweltamt

  • Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG zum Neubau der Westtangenten Illingen B 35 und K 4510, Januar 2014, werkgruppe gruen

 

  • Umweltverträglichkeitsstudie zum Neubau Westtangente Illingen zwischen B 35 und K 4510, Landkreis Enzkreis, Neubau Westtangente Illingen, 11. August 2014, werkgruppe gruen, mit Anlagen:

    • Bestandsplan UVS Karte 1, 20.05.2015

    • Tierökologisches Gutachten zur B 35 / K 4510, Neubau Westtangente in Illingen, Gemeinde Illingen, Enzkreis, Baden-Württemberg, Bad Liebenzell, Juli 2014, werkgruppe gruen

    • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) zur B 35 / K 4510, Neubau Westtangente in Illingen, Gemeinde Illingen, Enzkreis, Baden-Württemberg, Bad Liebenzell, Juli 2014, werkgruppe gruen

  • Endoskopische Kontrolle der vorhandenen Höhlenbäume im Eingriffsbereich zur B 35 / K 4510, Neubau Westtangente in Illingen, Gemeinde Illingen, Enzkreis, Baden-Württemberg, Bad Liebenzell, März 2015, werkgruppe gruen

     

Umweltbezogene Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingingen. Im Einzelnen:

 

  1. Landratsamt Enzkreis, Amt für Baurecht und Naturschutz

  2. Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau

  3. Region Nordschwarzwald, Regionalverband

  4. BUND, Regionalverband Nordschwarzwald

     

     

     

    Illingen, den 04.02.2016

     

    Harald Eiberger

    Bürgermeister

 

Bebauungsplanentwurf Westtangente - Lageplan

Bebauungsplanentwurf Westtangente - Textteil

Bebauungsplanentwurf Westtangente - Begründung

Bebauungsplanentwurf Westtangente - Umweltbericht

Bebauungsplanentwurf Westtangente - Umweltbezogene Stellungnahme

Bebauungsplanentwurf Westtangente - Bestandstplan Umweltbericht

Bebauungsplanentwurf Westtangente - Maßnahmenplan 2.1

Bebauungsplanentwurf Westtangente - Maßnahmenplan 2.2

Bebauungsplanentwurf Westtangente - Maßnahmenplan 2.3

 

Bebauungsplanentwurf Westtangente - weitere Anlagen