Informationen für Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) gemäß Art. 13 DSGVO

Allgemeines:

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

 

Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO ist die

 

Gemeinde Illingen

75428 Illingen

 

Telefon:          07042/8242-0

Telefax:          07042/8242-115

E-Mail:           

 

2. Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte/r

 

Unsere/n Datenschutzbeauftragte/n erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse:

 

 

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

 

Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsunterlagen, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für die Gemeinde Illingen ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem  Haushaltsrecht.

 

Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Ausbildungsverfahrens zur Begründung eines Beamten-/Beschäftigten-/Praktikantenverhältnisses ist § 15 Landesdatenschutzgesetz in Verbindung mit den §§ 83 bis 85 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg.

 

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

 

Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen, sowie die Personalvertretungen und die/der Beauftragte für Chancengleichheit.

 

5. Speicherdauer

 

Ihre personenbezogenen Daten/Bewerbungsunterlagen werden zwei Monate nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist oder der Bewerber/die Bewerberin einer längeren Speicherung explizit zustimmt.

 

6. Betroffenenrechte

 

Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.

 

Nähere Informationen zum Recht auf Auskunft sowie zum Recht auf Löschung finden Sie hier:

 

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2013/02/DSK-Kurzpapier-6-Auskunftsrecht.pdf

 

https://www.baden-wuerttemberg-datenschutz-de/wp-content/uploads/2017/08/DSK_KPnr_11_Recht-auf-Vergessenwerden.pdf

 

Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde LfDI Baden-Württemberg (http.www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/kontakt/) zu.

 

7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/der Stelle zur Folge haben. Für den LfDI BW ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.

Kontakt:
Gemeinde Illingen
Ortszentrum 8
75428 Illingen

(07042) 8242-0
(07042) 8242-115

E-Mail:
www.illingen-online.de

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